Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken
- Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken
- Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH (im Folgenden „TVF“ genannt) in Bezug auf das unter jobwelt-mittelfranken.de betriebene Portal Jobwelt Mittelfranken. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen TVF und dem Kunden in Bezug auf die im Rahmen des Portals Jobwelt Mittelfranken angebotenen Leistungen.
- Das Angebot der Leistungen des Portals Jobwelt Mittelfranken richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.
- Auf die Vertragsbeziehungen finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn TVF ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken sind jederzeit abrufbar unter jobwelt-mittelfranken.de/agb und können dort vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
- Individualvereinbarungen zwischen TVF und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken im Bereich der jeweils vereinbarten Vertragsbedingung vor (§ 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken ergänzt. Der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch TVF in Textform.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken
- TVF ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.
Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken betroffen sind. - Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch TVF im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig in Textform, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken, so steht TVF ein Sonderkündigungsrecht zu. TVF hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widersprich des Kunden in Textform auszuüben.
- Änderungen der Leistungsangebote und des Preises
- TVF ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen TVF für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
- Änderungen der Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Preise, so ist TVF berechtigt den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden TVF hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch es Kunden auszuüben.
- Vertragsschluss
- Alle Angebote von TVF sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von TVF ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für TVF verbindlich.
- Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von TVF einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von TVF angebotene Leistung. Dieser Auftrag kann auch durch Übermittlung von Material, wie Stellenbeschreibungen, Bildern, Videos, Audios oder Texten erteilt werden, sofern nicht die Übermittlung ausdrücklich in Textform als Anfrage bezeichnet ist. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken.
- Auftragsbestätigungen werden nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch TVF. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch TVF in Textform.
- Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.
Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigen Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung.
Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
- TVF kann den Interessen einzelner Kunden keinen Vorrang vor den Interessen anderer Kunden einräumen. TVF schuldet keinen Konkurrenzschutz und kann Konkurrenzschutz grundsätzlich nicht gewähren.
- TVF ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
- Ein Rücktrittsrecht von TVF besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
- Vertragsgegenstand
- Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere das unverbindliche Angebot, die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch TVF in Textform.
- Vertragsgegenstand ist die jeweils einzelvertraglich vereinbarte Leistung von TVF. Die Leistung entsprechend ihrer einzelnen Funktionalitäten erbringt TVF während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.
- Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. TVF übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die vertraglich vereinbarte Leistung von TVF die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
- TVF bietet dem Kunden die Möglichkeit auf dem Portal Jobwelt Mittelfranken Stellenausschreibungen zu veröffentlichen, um so zusätzliche Reichweite für seine Personalsuche zu generieren. Zu diesem Zweck veröffentlicht TVF im Namen des Kunden Anzeigen im HTML-Format oder als Recruiting-Video im Internet auf der Plattform Jobwelt Mittelfranken, abrufbar unter jobwelt-mittelfranken.de.
- Die einzelnen Leistungsbestandteile entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen, insbesondere dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung.
- Die zu veröffentlichenden Anzeigen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls handelt es sich um unzulässige Inhalte im Sinne der nachfolgenden Ziffer:
- Eine Stellenausschreibung muss den Firmennamen und eine Firmenbeschreibung, eine Stellenausschreibung, das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und eine Bewerbungsmöglichkeit enthalten.
- Die Stellenbeschreibung muss sich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle beziehen und darf nicht irreführend sein.
- In Anzeigen dürfen nur Links auf die Unternehmenspräsenz des Kunden veröffentlicht werden. Anderweitige Verlinkungen sind nicht zulässig.
- Zum Zweck der Veröffentlichung der Stellenausschreibungen hat der Kunde TVF die erforderlichen Informationen in geeigneter Form zu Verfügung zu stellen. TVF übernimmt die Gestaltung der Anzeige, sofern dies in dem von Ihnen gebuchten Paket beinhaltet ist. Zu diesem Zwecke erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass TVF ggf. erforderlichen Informationen von der Website des Kunden einholt, wie z.B. Texte zur Beschreibung des Unternehmens. Die fertig gestaltete Stellenausschreibung wird TVF dem Kunden zur Kenntnis bringen und um Freigabe zur Veröffentlichung auffordern (vgl. Ziff. 6.2.4.)
- Für die Ausgestaltung der Stellenausschreibung im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Kunde ausschließlich allein verantwortlich. TVF übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung, Gewährleistung oder Haftung und kann auch eine Beratungsleistung in diesem Bereich nicht erbringen.
- Eine vom Kunden freigegebene Stellenausschreibung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Monaten auf dem Portal Jobwelt Mittelfranken veröffentlicht. Um TVF zu ermöglichen das Portal Jobwelt Mittelfranken aktuell zu halten, hat der Kunde TVF mitzuteilen, dass die Stellenausschreibung offline genommen werden soll, sofern die Stelle durch den Kunden vor Ablauf dieses Zeitraums besetzt wird.
- Soll eine Stellenausschreibung während des dreimonatigen Veröffentlichungszeitraums verändert oder aktualisiert werden, so kommt TVF den Änderungswünschen des Kunden nach, sofern dies in dem vom Kunden gebuchten Paket beinhaltet ist
- (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, TVF bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
- Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend folgende Pflichten:
- Vertragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung.
- Vertragsdaten
Darüber hinaus hat der Kunde TVF über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.
- Rechtliche Belange
Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung zu klären.
Der Kunde hat in jeder Phase der Zusammenarbeit dafür Sorge zu tragen, dass die veröffentlichten Stellenanzeigen und deren Inhalt rechtlich zulässig sind. Dies gilt insbesondere für eine AGG-konforme Ausgestaltung der Stellenausschreibung.
- Unzulässige Inhalte
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet, keine unzulässigen Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt
- Gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,
- Rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
- Nicht religiös oder politisch neutral gehalten ist
- Pornographisch oder sexuell anstößig ist,
- Gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
- Gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
- Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
- Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.
TVF obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. TVF wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittefranken verstoßen, hat TVF das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder sie zu löschen.
Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
- Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen werden durch TVF in einer für das Portal Jobwelt Mittelfranken optimierten Stellenanzeige zusammengefasst und formatiert. Die fertiggestellte Stellenanzeige wird TVF dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der Veröffentlichung schriftlich zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde TVF nicht innerhalb dieses Zeitraum eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von TVF übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung des Entwurfs gesondert hingewiesen.
- Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme von TVF durch Dritte bei der Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken wird hingewiesen.
Darüber hinaus kommt TVF mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung der Informations-, Mitwirkungs-, oder sonstigen Pflichten des Kunden hierfür (mit-) ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von TVF sowie dessen Fälligkeit unberührt.
- Rechteeinräumung
- Der Kunde räumt TVF im, für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.
Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.
Insbesondere ist TVF berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TVF die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
- Wenn und soweit TVF dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bild- oder Videomaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und TVF bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.
- Haftung des Kunden und Freistellung
Der Kunde stellt TVF und TVFs Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber TVF oder TVFs Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. TVF wird den Kunden von einer entsprechenden Inanspruchnahme in Kenntnis setzen.
- Gewährleistung und Haftung von TVF
- Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. TVF kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. TVF ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.
- TVF übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.
- Auf den Transport von Daten über das Internet hat TVF keinen Einfluss. TVF übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
- Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und TVF aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist TVF dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter Angabe des Mangels TVF gegenüber geltend zu machen.
- Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die TVF bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber TVF einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- TVF haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TVF, TVFs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
- Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von TVF zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist einem solchen Fall die Haftung von TVF vollumfänglich ausgeschlossen.
- Für übrige Schäden ist die Haftung von TVF, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit TVF nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung von TVF im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn TVF die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorgesehenen Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
- Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Texte, Bilder, Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde TVF zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die von TVF erstellten Leistungsergebnisse veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt TVF keine Haftung.
- Alle Ansprüche des Kunden gegenüber TVF verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Soweit die Haftung von TVF beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine Regelungen zur Vertragslaufzeit enthält, beträgt diese eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn enthält, beginnt der Vertrag und die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss.
- Verträge, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden.
- Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch TVF liegt insbesondere dann vor, wenn:
- Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet,
- Der Kunde gegen eine ihm gem. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal Jobwelt Mittelfranken obliegenden Pflicht verstößt,
- Der Kunde gegen geltendes Recht verstößt oder
- Gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.
- Im Fall einer Kündigung ist TVF berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. TVF muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was TVF infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
- Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in TVFs Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch TVF erfolgen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto von TVF.
- Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde TVF die hieraus resultierenden Kosten in Höhe von pauschal 15,-- Euro pro Vorgang zu erstatten, soweit er diese Kosten zu vertreten hat.
- Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann TVF den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.
- Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr ab der 2. Mahnung) behält sich TVF vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann TVF Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
- Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für TVF entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch TVF hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von TVF geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.
- TVF ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Leistet der Kunde die Rest- und Vorauszahlung trotz mehrmaliger Mahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist TVF zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- Sonstiges
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von TVF soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
- Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
- Anschrift
TVF Frensehen in Franken Programm GmbH
Südwestpark 73
90449 Nürnberg
info@frankenfernsehen.tv
Telefon:0911-96796-0
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nürnberg
Handelsregister: Nürnberg HRB 13240
Geschäftsführung: Johannes Muhr
USt.-ID-Nr.: DE 173181420
Stand: Januar 2020